Am Lunch & Law vom 3. Juni 2021 in Winterthur referierte Georg Weber zum Thema „Mein Unternehmen in finanziellen Nöten – Was soll und kann ich tun?“. Der praxisorientierte Vortrag zeigte auf, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Handlungsoptionen Unternehmen bei drohendem Konkurs oder Überschuldung haben.
Frühzeitig handeln – rechtliche Pflichten kennen
Ein Unternehmen gilt als überschuldet oder insolvent, wenn seine Schulden nicht mehr durch Aktiven gedeckt sind oder es seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Wichtig dabei ist es, frühzeitig zu reagieren: Je früher Massnahmen eingeleitet werden, desto grösser sind die Sanierungschancen.
Sanierungsmöglichkeiten und Alternativen
Zur Bewältigung finanzieller Engpässe kommen verschiedene Massnahmen infrage:
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Rangrücktritt von Forderungen durch Gesellschafter
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Kapitalherabsetzung und Wiedererhöhung („Harmonikasanierung“)
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Nachlassverfahren mit Schuldenstundung oder Schuldenschnitt
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Gründung einer Auffanggesellschaft zur Fortführung rentabler Geschäftsbereiche
Zentral ist dabei, dass Massnahmen rechtzeitig und mit fachlicher Begleitung umgesetzt werden.
Fazit
Das Referat zeigte eindrücklich: Eine drohende Überschuldung bedeutet nicht automatisch das Ende. Mit den richtigen rechtlichen und finanziellen Schritten lassen sich Sanierungschancen wahren und Haftungsrisiken vermeiden.
Die Präsentation zum Anlass ist hier einsehbar.
