Am Lunch & Law vom 7. September 2023 zeigte Roy Levy welche arbeitsrechtlichen Fragen und Fallstricke mit der Arbeit im Homeoffice verbunden sind, von der Definition des Arbeitsorts über Kostenfragen bis zu Datenschutz und Kontrolle.
Homeoffice ist kein Selbstläufer
Homeoffice ist beliebt, über die Hälfte der Erwerbstätigen in der Schweiz arbeitet regelmässig von zu Hause aus. Dennoch gilt: Es besteht weder ein Recht auf Homeoffice noch eine Pflicht dazu. Der Arbeitsort muss im Arbeitsvertrag oder im Reglement definiert sein, und Homeoffice bedarf der Zustimmung beider Parteien.
Klare Regelungen vermeiden Konflikte
Ein funktionierendes Homeoffice-Setting erfordert klare Absprachen zu:
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Kosten und Infrastruktur (Art. 327 und 327a OR)
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Datenschutz und Datensicherheit (z. B. Clean Desk, Passwortschutz)
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Gesundheitsschutz (ergonomische Arbeitsplätze, Art. 6 ArG)
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Arbeitszeiten und Kontrolle (kein Überwachen, Einhalten der Höchstarbeitszeiten)
Zudem gilt es, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei grenzüberschreitender Tätigkeit zu beachten.
Fazit
Homeoffice bleibt, doch es braucht klare rechtliche Grundlagen und gegenseitiges Vertrauen. Gut geregeltes Homeoffice schützt sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende und verhindert spätere Streitigkeiten.
Die Präsentation zum Anlass ist hier einsehbar.
