Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum

16. März 2017
Geistiges Eigentum (IP), Marketing & Wettbewerb

Am Lunch & Law vom 16. März 2017 gaben Franz Probst, Julia Bhend und Roy Levy praxisnahe Einblicke in die Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum (IP-Rechten). Im Zentrum standen die rechtlichen Instrumente, mit denen sich Unternehmen und Rechteinhaber gegen Nachahmungen, Fälschungen und unlauteren Wettbewerb zur Wehr setzen können.

Rechte kennen und gezielt durchsetzen

Wer ein Immaterialgüterrecht besitzt – etwa eine Marke, ein Patent oder ein urheberrechtlich geschütztes Werk – kann im Verletzungsfall verschiedene Ansprüche geltend machen:

  • Unterlassung mit Strafandrohung

  • Auskunfts- und Herausgabeansprüche

  • Schadenersatz oder Gewinnherausgabe

  • Beschlagnahme und Vernichtung der verletzenden Produkte

  • Urteilspublikation zur Wiederherstellung der Reputation

Je nach Situation kann der Rechteinhaber zivil-, verwaltungs- oder strafrechtlich vorgehen.

Praxisbeispiele: Von Patentverletzung bis Markenpiraterie

Anhand von konkreten Fällen wurde aufgezeigt, wie Rechte erfolgreich durchgesetzt werden können – etwa bei einer Patentverletzung durch technische Nachahmung, beim Verkauf urheberrechtswidriger Software oder bei Markenfälschungen, die vom Zoll beschlagnahmt wurden.
Diese Beispiele verdeutlichen: Schnelles und strategisches Handeln ist entscheidend, um Beweise zu sichern und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen.

Fazit

Der Schutz geistigen Eigentums endet nicht mit der Eintragung eines Rechts – er beginnt dort erst. Eine klare Strategie zur Rechtsdurchsetzung ist zentral, um Innovationen und Marken langfristig zu sichern.

Die Präsentation zum Anlass ist hier einsehbar.