Am Lunch & Law vom 16. März 2017 gaben Franz Probst, Julia Bhend und Roy Levy praxisnahe Einblicke in die Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum (IP-Rechten). Im Zentrum standen die rechtlichen Instrumente, mit denen sich Unternehmen und Rechteinhaber gegen Nachahmungen, Fälschungen und unlauteren Wettbewerb zur Wehr setzen können.
Rechte kennen und gezielt durchsetzen
Wer ein Immaterialgüterrecht besitzt – etwa eine Marke, ein Patent oder ein urheberrechtlich geschütztes Werk – kann im Verletzungsfall verschiedene Ansprüche geltend machen:
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Unterlassung mit Strafandrohung
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Auskunfts- und Herausgabeansprüche
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Schadenersatz oder Gewinnherausgabe
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Beschlagnahme und Vernichtung der verletzenden Produkte
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Urteilspublikation zur Wiederherstellung der Reputation
Je nach Situation kann der Rechteinhaber zivil-, verwaltungs- oder strafrechtlich vorgehen.
Praxisbeispiele: Von Patentverletzung bis Markenpiraterie
Anhand von konkreten Fällen wurde aufgezeigt, wie Rechte erfolgreich durchgesetzt werden können – etwa bei einer Patentverletzung durch technische Nachahmung, beim Verkauf urheberrechtswidriger Software oder bei Markenfälschungen, die vom Zoll beschlagnahmt wurden.
Diese Beispiele verdeutlichen: Schnelles und strategisches Handeln ist entscheidend, um Beweise zu sichern und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen.
Fazit
Der Schutz geistigen Eigentums endet nicht mit der Eintragung eines Rechts – er beginnt dort erst. Eine klare Strategie zur Rechtsdurchsetzung ist zentral, um Innovationen und Marken langfristig zu sichern.
Die Präsentation zum Anlass ist hier einsehbar.
