Am Lunch & Law vom 13. November 2017 widmeten wir uns einem Thema mit hoher praktischer Relevanz: Scheinselbständigkeit.
Unser Referent Roy Levy beleuchtete anschaulich, wann eine vermeintlich selbständige Tätigkeit in Wahrheit ein Arbeitsverhältnis darstellt – und welche rechtlichen Folgen das haben kann.
Im Zentrum stand die Frage, wo die Grenze zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit verläuft. Anhand konkreter Beispiele zeigte Roy Levy, dass die wirtschaftlichen Gegebenheiten – nicht die vertragliche Bezeichnung – entscheidend sind.
Zentrale Punkte des Referats:
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Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und arbeitsrechtliche Ansprüche können erhebliche Risiken bergen.
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Die rechtliche Qualifikation richtet sich nach der tatsächlichen Abhängigkeit und dem Unternehmerrisiko.
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Wer externe Mitarbeitende beschäftigt, sollte die Kriterien der Selbständigkeit sorgfältig prüfen und entsprechende Belege einholen.
Ein praxisnaher Tipp zum Schluss: Eine klare vertragliche Regelung, dokumentierte Selbständigkeit und transparente Zusammenarbeit helfen, unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Die Präsentation zum Anlass ist hier einsehbar.
