Am Lunch & Law vom 28. März 2019 im Technopark Winterthur beleuchteten Dr. Oliver Fritschi und Georg Weber praxisnah, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn Kunden nicht zahlen oder Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten.
Offene Forderungen konsequent angehen
Offene Rechnungen sind nicht nur ärgerlich, sondern können insbesondere bei KMU schnell zur Belastung der Liquidität werden. Der erste Schritt ist meist eine Betreibung, die ohne Begründung oder Beweise eingeleitet werden kann. Zahlt der Schuldner trotzdem nicht, kann der Rechtsvorschlag mittels Gerichtsverfahren oder Rechtsöffnung beseitigt werden.
Weitere rechtliche Ansprüche
Neben der Hauptforderung können Gläubiger auch Verzugszinsen (5 % p.a.), vertraglich vereinbarte Mahngebühren sowie unter Umständen Verzugsschäden geltend machen. Bei Forderungen gegen Schuldner im Ausland sind Gerichtsstand und Vollstreckung besonders sorgfältig zu prüfen.
Wege aus der Illiquidität
Wenn ein Unternehmen selbst in Schwierigkeiten gerät, sind Sanierungsmassnahmen wie Rangrücktritt, Kapitalherabsetzung („Harmonikasanierung“) oder eine Auffanggesellschaft denkbare Wege. Entscheidend ist, frühzeitig zu handeln und rechtlichen Rat beizuziehen, bevor die Situation unkontrollierbar wird.
Fazit
Das Referat machte deutlich: Zahlungsausfälle gehören zum Geschäftsrisiko – rechtzeitiges Handeln und klare vertragliche Grundlagen helfen jedoch, Verluste zu minimieren und die Liquidität zu sichern.
Die Präsentation zum Anlass ist hier einsehbar.
