Die Digitalisierung verändert Geschäftsmodelle grundlegend: Daten werden zu Vermögenswerten, Produkte zu Dienstleistungen und Plattformen zu Marktplätzen. Doch mit der technologischen Entwicklung steigen auch die rechtlichen Anforderungen an Unternehmen.
An der Lunch & Law Veranstaltung vom 28. Juni 2018 in Winterthur zeigte Probst Partner AG auf, welche juristischen Fragen Unternehmerinnen und Unternehmer im Zuge der Digitalisierung besonders beschäftigen müssen
Daten sind Assets – aber kein Eigentum
Anders als physische Güter sind Daten kein Eigentum im klassischen Sinn. Schutz entsteht nicht durch Eigentumsrechte, sondern durch Kontrolle:
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Zugriff beschränken
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Lebenszyklus der Daten regeln (Erhebung, Nutzung, Löschung)
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vertragliche Absicherung
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technische Schutzmassnahmen (z.B. Zugriffsbeschränkungen, DRM)
Ziel ist nicht die Abgabe von Daten, sondern ihre kontrollierte Nutzung. Wie Facebook festhält: Man verkauft nicht Daten – man verkauft Zugänge und Platzierungen.
Vom Produkt zur Dienstleistung
Statt Produkte zu verkaufen, verkaufen Unternehmen zunehmend Nutzungsrechte:
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Kauf wird zu Lizenz
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Eigentum wird zu Zugriff
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klassische Kaufverträge werden zu Nutzungsbedingungen
Fragen der Haftung, Laufzeit, Wartung, Kündigung und Verfügbarkeit müssen neu geregelt werden – juristisch sauber und wirtschaftlich realistisch.
Plattformen: Rollen klar trennen
Digitale Plattformen bringen neue Haftungsrisiken. Entscheidend ist:
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Wer ist Plattform?
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Wer Anbieter?
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Wer Vertragspartner?
Nur wenn Rollen und Verträge sauber getrennt werden, lassen sich Haftungsfallen vermeiden.
Fazit
Digitalisierung ist nicht nur technisch, sondern rechtlich eine Herausforderung. Wer seine Daten, Verträge und Geschäftsmodelle nicht absichert, riskiert wirtschaftliche Verluste und Rechtsstreitigkeiten. Verantwortung, Datenkontrolle und Vertragsklarheit sind die Schlüssel zur rechtssicheren Digitalisierung.
Die Präsentation zum Anlass ist hier einsehbar.
