Neues Datenschutzrecht in der Schweiz und der EU 2018

24. Januar 2018
Digital & Datenschutz

Am Lunch & Law vom 24. Januar 2018 gaben Julia Bhend und Kaj Seidl-Nussbaumer einen praxisnahen Überblick über die neuen Entwicklungen im Datenschutzrecht, insbesondere über die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).

Mehr Verantwortung für Unternehmen

Mit dem Inkrafttreten der EU-DSGVO am 25. Mai 2018 und der laufenden Revision des schweizerischen DSG werden Unternehmen stärker in die Pflicht genommen. Neu gelten erweiterte Informationspflichten, ausgebaute Betroffenenrechte und hohe Sanktionsdrohungen bei Verstössen – bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Praktische Umsetzungsschritte

Unternehmen sind gefordert, ihre Datenschutzprozesse anzupassen und zu dokumentieren. Die Referenten empfahlen insbesondere:

  • Erstellung eines Bearbeitungsverzeichnisses,

  • Überprüfung von Einwilligungs- und Informationsprozessen,

  • Anpassung von Verträgen und Datenschutzerklärungen,

  • Schulung der Mitarbeitenden,

  • Implementierung eines Prozesses zur Meldung von Datenschutzverletzungen.

Ein zentraler Erfolgsfaktor ist ein risikobasierter Ansatz: Datenschutz-Compliance muss zur Unternehmensleitungsthematik werden.

Fazit

Das neue Datenschutzrecht verlangt nicht nur juristische, sondern auch organisatorische Anpassungen. Wer rechtzeitig handelt, kann Datenschutz als Vertrauens- und Wettbewerbsfaktor nutzen.

Die Präsentation zum Anlass ist hier einsehbar.